Mächtigkeit:

Dicke eines festen schichtförmigen oder linsig-plattigen geologischen Körpers. Als wahre Mächtigkeit bezeichnet man die tatsächliche Stärke z. B. einer Gesteinsschicht oder eines Gangs unabhängig von seiner Ausrichtung im Raum

Die Mächtigkeit eines Gesteinsstapels oder eines sonstigen Körpers, der in beliebiger Richtung aufgeschlossen wird, z. B. in einem natürlichen Profil oder mit einer Schrägbohrung, nennt man scheinbare Mächtigkeit. Diese ist immer größer als die wahre Mächtigkeit.

Maß, auch Maaß (Mz. Maßen ):

Teil eines auf dem Erzgang verliehenen Grubenfelds (s. auch Fundgrube);

altes Längenmaß. 28 Lachter (je 1,92 m = 8 Spann= 80 Zoll) bildeten

eine Maaß = 53,9 Meter

Meilerplatz:

Standort eines Kohlenmeilers, in dem die zur Verhüttung der Erze benötigte Holzkohle hergestellt wurde; in Hanglagen leicht zu erkennen als kreisrunde oder ovale Terrasse von etwa 8-12 m Durchmesser mit schwärzlichem Boden und zahlreichen Holzkohleresten

Viele Meilerplätze wurden über lange Zeiträume immer wieder benutzt.

Mundloch:

Stolleneingang; Ort, an dem ein Stollen von der Oberfläche ins Erdinnere führt

Mutung:

Antrag auf Verleihung des Gewinnungrechts bei der Bergbehörde